Voraussetzung für die steuerfreie Lieferung eines Unternehmens in den EU-Binnenmarkt ist eine gültige USt.-ID-Nummer sowohl des Unternehmens selbst, als auch des Abnehmers. Seit dem 01.01.2010 sind Unternehmer per Gesetz verpflichtet, die USt.-ID-Nummer des Erwerbers zu überprüfen. Dabei ist es notwendig die Korrektheit der USt.-ID-Nummer in Zusammenhang mit Namen und Anschrift des Leistungsempfängers zu prüfen. Generell […]