Voraussetzung für die steuerfreie Lieferung eines Unternehmens in den EU-Binnenmarkt ist eine gültige USt.-ID-Nummer sowohl des Unternehmens selbst, als auch des Abnehmers. Seit dem 01.01.2010 sind Unternehmer per Gesetz verpflichtet, die USt.-ID-Nummer des Erwerbers zu überprüfen. Dabei ist es notwendig die Korrektheit der USt.-ID-Nummer in Zusammenhang mit Namen und Anschrift des Leistungsempfängers zu prüfen. Generell sollte man vor jedem Geschäft mit einem Unternehmen aus dem EU-Ausland, die USt.-ID-Nummer einer Prüfung unterziehen. Mittlerweile bieten innergemeinschaftliche Lieferungen verstärkt Angriffspunkte bei Prüfungen durch die zuständigen Finanzverwaltungen. Um solchen Streitgegenständen vorzugreifen, können Sie mit einem Online-Angebot der Europäischen Kommision, die USt.-ID-Nummern von Geschäftspartnern prüfen. JETZT USt.-ID-Nummer prüfen!